Oft gestellte Fragen werden hier beantwortet. Sollten Sie nicht fündig werden, sprechen Sie uns bitte persönlich an. Akute Unfallpatienten behandeln wir nicht. Sie sollten für eine gute Notfalldiagnostik und eine eventuelle rechtssichere Aufnahme des Unfalles bei einem niedergelassenen Unfallarzt oder in einer Ambulanz der umliegenden Krankenhäuser vorstellig werden... Es gibt keine dummen Fragen!
Nein.
Wir hören oft, dass Patienten glauben in dieser Praxis würden nur Privatpatienten behandelt. Dem ist nicht so. Tatsächlich sind ca. 60% unserer Patienten gesetzlich versichert.
Die Praxis wird zwar als "Privat-Praxis" geführt, dies bedeutet jedoch nur, dass nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnet wird. Die Berechnungsgrundlage der Rechnungen ist die offizielle Gebührenordnung der Deutschen Ärzte GOÄ.
Für mich ist jeder Patient ein sogenannter Selbstzahler – ob privat oder gesetzlich versichert ist dabei egal.
Privat Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten in der Regel erstattet.
Gesetzlich Versicherte müssen die Rechnung normalerweise selber bezahlen. Ihre Kasse wird eine Erstattung meist ablehnen.
Es gibt jedoch immer wieder Ausnahmen, in denen die gesetzlichen Kassen doch bezahlen. Dies betriftt z.B Patienten mit chronischen Erkrankungen oder, wenn mehrfache Behandlungen bei Kassenärzten nicht erfolgreich waren. Dies ist immer vom Patienten mit der Kasse auszuhandeln. Akute Unfallpatienten behandeln wir nicht. Sie sollten für eine gute Notfalldiagnostik und eine eventuelle rechtssichere Aufnahme des Unfalles bei einem niedergelassenen Unfallarzt, oder in einer Ambulanz der umliegenden Krankenhäuser vorstellig werden..
Sollten Sie gesetzlich versichert sein und Angst vor einer zu hohen Rechnung haben, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Dies sollte kein Tabu-Thema sein. Bei der Rechnungsstellung besteht durchaus ein gewisser Spielraum, der allen Patienten eine Behandlung in meiner Praxis erlaubt.
Kein Patient bleibt wegen seines Versicherungsstatus oder wegen finanzieller Probleme unversorgt!
Nein.
Werden chirotherapeutische Eingriffe von einem erfahrenen und versiertem Arzt durchgeführt, so ist mit keinerlei Risiken zu rechnen.
Zwar gibt es in der Chirotherapie Behandlungstechniken an der Halswirbelsäule ("einrenkende Impulsbehandlungen"), die bei unsachgemäßer Technik durchaus schwerwiegende Komplikationen nach sich ziehen können, diese sind jedoch mittlerweile obsolet und werden von gut ausgebildeten Therapeuten nicht mehr angewandt.
Ich selber verwende an der Halswirbelsäule grundsätzlich sogenannte "weiche" Techniken, die mit keinerlei Verletzungsrisiko verbunden sind.
Vorerkrankungen wie Tumore oder schwere Osteoporosen schränken die Anwendbarkeit von chirotherapeutischen Behandlungen natürlich ein.
Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen auch technisch einwandfrei durchgeführte manualmedizinische Behandlungen zu schwerwiegenden Problemen geführt haben. Dies betrifft meist Situationen, in denen andere Erkrankungen nicht vorher bekannt waren. Z. B. ist es möglich, dass unerkannte Metastasen bösartiger Tumoren einen Knochen so instabil machen, dass auch leichte Kraftanwendungen zu Frakturen führen können.
Weiterhin können auch durch korrekt ausgeführte Behandlungen Verschlimmerungen auftreten, wenn die behandelte Funktionsstörung keine Fehlhaltung, sondern eine Schutzhaltung war. Dies findet sich gelegentlich an der hohen Halswirbelsäule nach alten Schleudertrauma-Verletzungen. Durch eine Behandlung entsteht dann zwar kein struktureller neuer Schaden, aber es kommt zu teilweise starken Erstverschlimmerungen. Hier muss eine differenzierte Erhebnung der Vorgeschichte erfolgen.
Als Patient sollten Sie daher alle Fragen zur Anamnese möglichst genau beantworten.
Die Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnungfür Ärzte GOÄ. Sie legt fest, für welche ärztliche Leistung welche Summe abgerechnet werden kann.
Hier eine Auswahl häufig benötigter Abrechnungsziffern und deren Abrechnungswert (in Euro):
Die Rechnung setzt sich aus der Kombination der verschiedenen erbrachten Leistungsziffern zusammen.
Beispiel-Rechnung:
1. Termin: Beratung und symptombezogene Untersuchung und ein chirotherapeutischer Eingriff,
2. Termin: ein chirotherapeutischer Eingriff
Bei Abrechnung des 1 fachen Satzes:
4,66 + 4,66 + 8,63 + 8,63 = 26,58 €
Wird der Regelsatz von 2,3fach angesetzt:
10,72 + 10,72 + 19,84 + 19,84 = 61,12 €
Der Regelsatz ist der 2,3 fache Wert. In Ausnahmefällen kommt der 1 fache Satz zur Anwendung, bei komplizierten und sehr zeitaufwändigen Gegebenheiten wird der 3,5fache Satz - welcher begründet werden muss - abgerechnet.
Je nach Befund werden zum Teil mehrere Leistungen abgerechnet, wodurch die Rechnungen deutlich von der Beispiel-Rechung abweichen können.
Osteopathische Behandlungen werden analog wie chirotherapeutische Eingriffe abgerechnet. Bei zeitaufwändigen Behandlungen (> als 10 Minuten) ist der 3,5 fache Satz üblich.
Sie finden im Internet eine Fülle von Informationen zur GOÄ.
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. So ist es möglich, dass bei geplanten Terminen kaum Wartezeiten anfallen und für jeden Patienten ausreichend Zeit zur Verfügung steht.
Daher sollten Sie sich auch als Notfallpatient telefonisch anmelden.
Patienten, die ohne Termin kommen, werden leider nicht sofort angenommen werden können, da sie den Patienten mit Termin eine Wartezeit bereiten würden.
Bei Stammpatienten werden wir immer versuchen, noch am gleichen Tag oder an den Folgetagen einen Termin zu finden. Es stehen dafür extra Notfalltermine bereit.
Akute Unfallpatienten behandeln wir nicht. Sie sollten für eine gute Notfall-Diagnostik und eine eventuelle rechtssichere Aufnahme des Unfalles bei einem niedergelassenen Unfallarzt, oder in einer Ambulanz der umliegenden Krankenhäuser vorstellig werden.
Dies gilt in besonderer Weise bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Derartige Fälle schicken wir sicher weiter. Auch als verunfallter Beamter sollten Sie sich immer zuerst bei einem Unfallarzt vorstellen!
Auch bei sonstigen Nofallpatienten (Hexenschuss etc.) ist die telefonische Anmeldung Pflicht. Frau Grasis und Frau Wolfgarten sind bemüht für Sie einen schnellstmöglichen Termin zu finden. Sie müssen aber Verständnis dafür haben, dass unsere Ressourcen erschöpflich sind und manchmal Patienten auch von uns abgelehnt und an andere Kollegen weiter verwiesen werden müssen.
Durch eine telefonische Ankündigung kann geklärt werden, ob vor dem Besuch der Praxis andere notwendige Untersuchungen (z.B. Röntgen etc.) zu erfolgen haben. Unnötige Wege werden so vermieden.
Einen Sonderstatus haben Migräne-/Kopfschmerz-Patienten und Musiker/Tänzer/Sportler, die sich in unserer regelmäßigen Behandlung befinden. Mit ihnen wird ein spezieller Modus vereinbart, damit sie sehr schnell versorgt werden können.
Hier ist ein Verweis auf den aktuellen Flyer „Plötzlich Kreuzschmerzen – was kann ich tun?“ vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin
Die hier angebotenen Informationen geben den derzeitigen Wissenstand wider und sollten Ihnen helfen.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Patientenleitlinie: Kreuzschmerz.
Hier finden Sie auch Informationen und einen Wegweiser, wie sie sicher durch den Therapie-Dschungel kommen, ohne unnötigen Therapien ausgesetzt zu werden.
Nein.
Leider können wir derzeit und bis auf Weiteres keine neuen Patienten annehmen.
Nach langen gemeinsamen Überlegungen mussten wir nun diesen Schritt gehen. Der derzeitige Andrang hat dazu geführt, dass Termine erst in mehreren Monaten vergeben werden mussten. Dies ist natürlich für Patienten mit akuten Beschwerden nicht hinzunehmen.
Wir haben den Anspruch, dass uns bekannte Patienten bei akuten Beschwerden einen möglichst schnellen Termin, bei hochakuten Schmerzen sogar am gleichen Tag, bekommen. Dies war in letzter Zeit kaum zu schaffen. So standen wir vor der Entscheidung, die für die Patienten vorgesehenen Zeiteinheiten zu verkürzen oder weniger Patienten zu behandeln.
Für die in dieser Praxis praktizierte Medizin ist jedoch Zeit für eine gründliche Untersuchung und Ruhe bei komplexen manualmedizinischen Behandlungen unbedingt notwendig. Man kann keine osteopathischen HWS-Behandlungen durchführen, wenn man im Zeitdruck ist.
So konnte die Entscheidung nur so ausfallen, dass Neupatienten derzeit nicht angenommen werden.
Wir hoffen, dass sich die Situation in der nächsten Jahreshälfte wieder entspannt und wir wieder neue Patienten annehmen können.
Für Stammpatienten ändert sich nichts!