Abrechnung

Praxis für Sportmedizin und Chirotherapie ist eine freie Praxis. Sie ist keine Kassenpraxis.

Dies bedeutet nicht, wie oft gehört, dass nur Privatpatienten behandelt werden. Wir behandeln grundsätzlich Jeden, der sich an uns wendet.

Tatsächlich sind derzeit ca. 60% unserer Patienten gesetzlich versichert.

Alle Leistungen der Praxis werden nach der offiziellen deutschen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ abgerechnet.

Jeder Patient erhält eine detaillierte und nachvollziehbare Rechnung. 

Auf Wunsch kann eine individuelle Therapiekosten-Abschätzung erstellt werden.


Privatvericherte

Privat versicherten Patienten werden die entstehenden Kosten in der Regel, je nach Versicherungsstatus, von ihrer Versicherung erstattet.

Postbeamtenkasse B wird akzepiert. Wenn Sie nach dem Basis-, Standart-, oder Notlagentarif versichert sind, sollten Sie dies bitte vorher mitteilen.


Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten normalerweise keine Erstattung ihrer Kosten durch die Versicherung. Freiwillig Versicherte sollten jedoch bei Ihrer Versicherung anfragen ob eine Kostenerstattung nicht doch möglich ist.

Derzeit werden von manchen gesetzlichen Kassen (z.B. TK, BEK...) osteopathische Leistungen teilweise erstattet. Sie sollten daher dort nachfragen unter welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgen kann. Manche Kassen verlangen als Erstattungsvoraussetzung die Mitgliedschaft des Therapeuten bei einer Fachgesellschaft. Eine Bescheinigung dass ich Mitglied der DGOM bin kann gerne ausgestellt werden.

Fragen zur Abrechnung sind kein Tabu-Thema.

Sollten Sie Bedenken wegen einer zu hohen Rechnung haben, sprechen Sie uns bitte persönlich darauf an. Die Gebührenordnung kennt durchaus Spielräume bei der Abrechnung, welche es jedem Patienten ermöglichen die Leistungen der Praxis in Anspruch zu nehmen.